CAMPING  LA NUBLIERE
Länge 6.2175
Breite 45.790278
74210 DOUSSARD
telefon : 0450443344
fax : 0450443178
Praktische Hinweise und allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Anmeldung zu einem der im Katalog angebotenen Aufenthalte setzt die Zustimmung beider Vertragsparteien zu den Geschäftsbedingungen voraus.

1/ UNSERE LEISTUNGEN

STELLPLATZ
Es handelt sich um einen leeren Standplatz für Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen. Der Preis für Ihren Aufenthalt setzt sich aus einer Basispauschale zusammen, die den Standplatz, die Mitreisenden (Anzahl je nach Typ der Pauschale), die Campinginstallation (Wohnwagen/Reisemobil), das Fahrzeug (am Standplatz oder auf dem Parkplatz) und die Nutzung der Infrastrukturen, des Veranstaltungsprogramms und der Sanitäranlagen umfasst. In der Pauschale nicht enthaltene Zusatzleistungen (zusätzliche Person - Erwachsener oder Kind -, 6A-Stromanschlus, usw.) werden extra berechnet. Alle Aufenthalte für Kinder unter 2 Jahren sind kostenlos.

Zwischen 08. Juli und 19. August erfolgt die Buchung der Stellfläche (Zelt/Wohnwagen) wochenweise, und zwar von Sonntag bis Sonntag. Anreise ab 13 Uhr, Abreise bis spätestens 12 Uhr. Eine Verlängerung vor Ort ist je nach Verfügbarkeit möglich.
Falls angeboten, gilt die "Wandererpauschale" für einen Kurzaufenthalt von Einzelreisenden (zu Fuß oder per Motorrad) mit einem kleinen Zelt (kleines Hauszelt, Kuppelzelt).

MIETUNTERKÜNFTE
Außer gegenteiliger Angabe auf der betreffenden Seite des Katalogs (Buchung von Einzelübernachtungen), erfolgen Buchungen im Zeitraum von 02.07.-30.08. prinzipiell von Samstag auf Samstag, von Mittwoch auf Mittwoch, von Mittwoch auf Samstag (10 Übernachtungen) oder von Samstag auf Mittwoch (11 Übernachtungen). Anreise ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr. Außerhalb dieser Periode sind Buchungen mit einem Minimum von 2 Übernachtungen möglich. In unseren Preisen enthalten sind die Reisenden (je nach Unterbringungskapazität), Wasser, Gas, Strom, 1 Fahrzeug pro Unterkunft und die Nutzung der Infrastruktur, des Veranstaltungsprogramms und der Sanitäranlagen. Die Unterkünfte sind komplett ausgestattet, allerdings ohne Bettwäsche (kann in vielen Fällen vor Ort gemietet werden). Die Endreinigung geht zu Lasten der Gäste (siehe unter: Kaution). Für jede zusätzliche, über die festgelegte Aufnahmekapazität der Mietunterkunft oder des Stellplatzes hinausgehende Person ist von der Leitung der Anlage eine Genehmigung einzuholen und ein entsprechender Aufpreis zu entrichten. Die detaillierte Beschreibung der Unterkünftige ist bei der Buchungszentrale und auf der Website erhältlich: www.campeole.de. Zwischen den einzelnen Campingplätzen können aber geringfügige Unterschiede hinsichtlich Aufteilung und Ausstattung gleicher Unterkünfte bestehen. Ihr Komfort ist auf jeden Fall gewährleistet und die mögliche Anzahl der Personen bleibt gleich.
Ihre Wünsche bezüglich eines bestimmten Stellplatzes oder einer bestimmten Unterkunft können nur nach Maßgabe der verfügbaren Möglichkeiten bei der Ankunft erfüllt werden.

ZUSÄTZLICHE AKTIVITÄTEN und INFRASTRUKTUREN
Jede im vorliegenden Katalog erwähnte kostenlose oder zahlungspflichtige Aktivität kann unter bestimmten Umständen, die sich unserer Einflussnahme entziehen und/oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, bei Ihrer Ankunft in der Anlage geändert oder gestrichen sein. In diesem Fall übernehmen wir keinerlei Haftung. Infrastrukturen, die sich in der Planung befinden, werden informationshalber in unserem Katalog erwähnt. Sollten diese Infrastrukturen aus Gründen, die sich unserer Einflussnahme entziehen und/oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, in der betreffenden Saison noch nicht fertig gestellt sein, übernimmt Campéole keine Haftung. Campéole verpflichtet sich, die Kunden so schnell wie möglich auf der Website www.campeole.de über die verfügbaren Infrastrukturen zu informieren.

AUFPREISE
Unabhängig von der Angebotspauschale (Stellfläche oder Mietunterkunft) fallen Zusatzkosten für jedes zusätzliche Fahrzeug an (Auto, Anhänger, Motorrad, Boot usw.), sofern am Campingplatz zugelassen. Auch für zusätzliche Zelte, Haustiere, Besucher usw. wird ein Aufpreis berechnet. Diese Preise sind in der Rubrik "Preise Camping/Caravaning" aufgeführt.
Unsere Preise verstehen sich inkl. MWSt., jedoch zzgl. der Fremdenverkehrsabgabe, die im Auftrag der Kommunen erhoben wird. Die Höhe des Aufpreises wird Ihnen bei einigen Standorten bei der Buchung mitgeteilt. Die Abgabe wird gleichzeitig mit der Unterkunft verrechnet, es gelten dieselben Zahlungsfristen. Ihre Höhe ist festgelegt, eine Rückerstattung bei Ankunft am Standort ist ausgeschlossen. Bei manchen Standorten ist die Abgabe gleichzeitig mit dem Restbetrag (30 Tage vor Anreise) zu begleichen.

2/ BEZAHLUNG DES AUF ENTHALTS

Für die Leistung der Buchungsanzahlung sowie für die Begleichung des Restbetrags für Ihren Aufenthalt haben Sie folgende Zahlungsweisen zur Auswahl: französischer Scheck (Bank oder Postbank), „Chèques vacances“, Postanweisung, bar, Karte, ausländischer Bankscheck.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Käufer muss seinen Reservierungswunsch in Form einer unwiderruflichen, schriftlichen Buchungsanfrage äußern. Der Anfrage beizulegen sind eine Anzahlung in Höhe von 25% des Aufenthaltspreises,plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr und die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung (falls zutreffend). Die Buchung ist erst dann rechtsgültig, wenn der Käufer eine Buchungsbestätigung von CAMPEOLE erhält.

Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Antritt des Aufenthalts zu begleichen.
Für den Fall, dass der Restbetrag für einen gebuchten Aufenthalt nicht innerhalb der genannten Frist beglichen wird, gilt der Aufenthalt als storniert und die weiter unten beschriebenen Stornobedingungen kommen zur Anwendung.

3/ LAST-MINUTE-BUCHUNG

Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag erfolgen, sind vollständig im Voraus und ausschließlich per Kreditkarte zu begleichen.
Mit anderen Zahlungsmitteln getätigte Buchungen können erst bei Erhalt der Zahlung bestätigt werden, und unter der Voraussetzung, dass der betreffende Aufenthalt dann noch immer verfügbar ist.

4/ UMBUCHUNG

Sie haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der Verfügbarkeiten das Datum, das Reiseziel und die Angebotspauschale innerhalb der Campéole-Kette ein Mal umzubuchen (im Rahmen der Verfügbarkeit und kostenlos). Umbuchungswünsche sind schriftlich an die Buchungszentrale bzw. an den Campingplatz zu richten, je nachdem, wo Sie die Buchung getätigt haben. Alle bereits geleisteten Zahlungen werden ggf. auf die neue Buchung übertragen. Für jede weitere Umbuchung fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 26 Euro an.

5/ VERSPÄTETE ANREISE, VORGEZOGENE ABREISE

Im Falle einer verspäteten Anreise oder einer vorzeitigen Abreise gegenüber den auf dem Buchungsschein angeführten Daten ist der komplette Preis für den gebuchten Aufenthalt fällig. Sie haben keinerlei Anrecht auf Rückerstattung für den Teil des Aufenthalts, den Sie aufgrund verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommen haben (siehe unter: Stornoversicherung).

6/ NICHTANTRITT DES AUFENTHALTS AM CAMPINGPLATZ

Für den Fall, dass Sie Ihren Aufenthalt 48 Stunden nach dem gebuchten Anreisezeitpunkt nicht angetreten haben und uns keine Verständigung Ihrerseits bezüglich eines neuen Anreisezeitpunks vorliegt, können wir über Ihre Stellfläche bzw. Ihre Mietunterkunft frei verfügen. Wir behalten in diesem Fall die in unseren Stornobedingungen vorgesehenen Kosten ein.

7/ STORNIERUNG

Durch den Käufer:
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum Ihres Schreibens.

    Richten Sie Ihr Schreiben:
  • direkt an den Campingplatz, falls die Buchung einer Stellfläche direkt dort durchgeführt wurde
  • an unsere Buchungszentrale, falls die Buchung einer Mietunterkunft oder einer Stellfläche dort durchgeführt wurde. Bei der Stornierung einer Stellfläche behalten wir – unabhängig vom Eingangsdatum des Schreibens – den gesamten bei der Buchung angefallenen Betrag ein.
    Stornierung von Mietunterkünften:
  • Mehr als 30 Tage vor Anreise: Der gesamte bei der Buchung angefallene Betrag wird von Campéole einbehalten
  • Unter 30 Tagen vor Anreise: Der Betrag für die Miete, die Bearbeitungsgebühr und der Beitrag zur Stornoversicherung werden einbehalten.
Für eine eventuelle Entschädigung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsersicherung. Hinweise zum Abschluss der Versicherung und zur Kostenerstattung finden Sie auf die Stornoversicherung und ersatz bei Reiseabbruch.

Durch den Leistungserbringer:
Vor der Abreise
Sollte der Leistungserbringer einen Aufenthalt, trotz einer festen Buchung und/oder einer Bestätigung, stornieren aufgrund von höherer Gewalt, klimatischen Umständen, Ereignissen, die zur völligen oder partiellen Zerstörung, zur völligen oder partiellen administrativen Schließung, zur Verzögerung von Arbeiten infolge ungünstiger Witterungseinflüsse und anderer Umstände führen, oder aufgrund der Außerbetriebnahme von Elementen, die für das Funktionieren des Campingplatzes wichtig sind, Sicherheitsrisiken, äußerer Umstände oder weil die Direktion der Gesellschaft den Campingplatz zur Öffnung für ungeeignet erachtet (Dies gilt für jede Anlage in der Broschüre und auf der CAMPEOLE Website oder in jedem anderen Katalog und auf jeder anderen Website, wo Campingplätze das CAMPEOLE-Logo tragen), wird der Kunde per Einschreiben und per E-Mail, sofern verfügbar, informiert und die gezahlten Beträge werden ihm in voller Höhe erstattet.
Sofern möglich und innerhalb der Grenzen der Aufenthalte, Zeiten, Produkte und Reiseziele, die in unserem Katalog verfügbar sind, bieten wir, wenn der Kunde dies wünscht, Alternativlösungen an. Wenn sich bei den von unserer Gesellschaft angebotenen Lösungen innerhalb der in unserem Katalog genannten und vom Kunden in Anspruch genommenen Reiseziele Differenzen zwischen dem gezahlten Preis und dem Preis des neuen Vorschlags ergeben, wird die Differenz, wenn sie zu einer Senkung des Preises führt, erstattet und, wenn sie zu einer Erhöhung des Preises führt, von unserer Gesellschaft übernommen.
Alle anderen Kosten sind ausgeschlossen und Anträge auf Rückerstattung solcher Kosten werden nicht berücksichtigt.

Während des Aufenthalts
Wenn der Aufenthalt vom Leistungserbringer aufgrund von höherer Gewalt, klimatischen Umständen, ungünstigen Witterungseinflüssen, völliger oder partieller administrativer Schließung, Außerbetriebnahme von Elementen, die für das Funktionieren der Einrichtung wichtig sind, Sicherheitsrisiken, äußeren Umständen unterbrochen wird, setzt die Direktion der Anlage ein Schreiben auf, das dem Kunden persönlich übergeben wird und ihm bescheinigt, dass sein Aufenthalt verkürzt wurde.
Der nicht in Anspruch genommene Aufenthalt wird dem Kunden anteilig erstattet.
Sofern möglich und innerhalb der Grenzen der Aufenthalte, Zeiten, Produkte und Reiseziele, die in unserem Katalog verfügbar sind, bieten wir, wenn der Kunde dies wünscht, Alternativlösungen an.
Wenn sich bei den von unserer Gesellschaft angebotenen Lösungen innerhalb der in unserem Katalog genannten und vom Kunden in Anspruch genommenen Reiseziele Differenzen zwischen dem gezahlten Preis und dem Preis des neuen Vorschlags ergeben, wird die Differenz, wenn sie zu einer Senkung des Preises führt, erstattet und, wenn sie zu einer Erhöhung des Preises führt, von unserer Gesellschaft übernommen.
Alle anderen Kosten sind ausgeschlossen und Anträge auf Rückerstattung solcher Kosten werden nicht berücksichtigt.

8/ KAUTION

Für Mietunterkünfte wird bei Ihrem Eintreffen eine Kaution in Höhe von 300 Euro erhoben, die ihnen am Ende Ihres Aufenthalts, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Abreise per Post rückerstattet wird.

Dieser Betrag geht bei Beschädigungen der Mietunterkunft und ihres Inhalts und/oder der Einrichtungen des Campingplatzes ganz oder teilweise an Campéole über. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, den Betrag von 50 Euro für die Endreinigung einzubehalten, wenn diese bei der Abreise nicht von Ihnen durchgeführt wurde.

9/ VERSICHERUNGEN

Die Campinggäste sind für die Dauer ihres Aufenthalts durch die Haftpflichtversicherung von Campéole gedeckt, und zwar für alle Personen- und Sachschäden, die in die Verantwortung von Campéole fallen. Campinggäste mit einem Wohnwagen/Reisemobil haben bei der Ankunft eine gültige Versicherung für den Wohnwagen, das Zelt und/oder ihre Ausstattung vorzuweisen, die insbesondere eine Haftpflichtgarantie umfasst. Anderenfalls ist vor Ort eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für den Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände. Unsere Haftpflicht umfasst weder den Diebstahl noch die Beschädigung von Zelten, Campingfahrzeugen und deren Inhalten. Im übrigen kann Campéole nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (u. a. Unwetter, Gewitter, Wirbelstürme) und die sich dem Einfluss unserer Mitarbeiterteams entziehen. Wir erinnern auch daran, dass unsere Parkplätze nicht bewacht sind und das Abstellen von Fahrzeugen daher auf eigene Gefahr erfolgt.

10/ MINDERJÄHRIGE

Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, dürfen die Campinglätze (normale Stellplätze und Mietunterkünfte) nicht benutzen. Auf einigen Campingplätzen sind Ausnahmen möglich (Bescheinigung der Eltern). Bitte informieren Sie sich in der Buchungszentrale.

11/ HAUSTIERE

Die Mitnahme von Hunden und Katzen ist auf allen CAMPEOLE Campingplätzen gestattet; davon ausgenommen sind Hunde der Kategorie I und II. In einigen Anlagen sind Haustiere nicht erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Buchung zu informieren. Die Anzahl ist auf 1 Haustier pro Buchung beschränkt. Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden. Bitte achten Sie auf die Hygiene und Sauberkeit am Standort. Bei der Anreise ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorzuweisen. Die Tollwutimpfung und der Nachweis der Tätowierung sind verpflichtend!

12/ URLAUBSGUTSCHEIN ODER ARBEITGEBERBEIHILFE

Die Campéoles mit der Rechtsform S.A.R.L. (GmbH) verfügen nicht über eine ministerielle Zulassung, die in der Regel Verbänden ausgestellt wird. (Die Kriterien für “gîtes, Maison, campings familiaux“ (Ferienunterkünfte, -häuser und Campingplätze für Familien) werden nicht erfüllt). Daher können Urlaubsgutscheine nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Familienbeihilfenkasse darüber beraten, ob Sie eine Erstattung beantragen können. Aus den gleichen Gründen empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung an den für Sie zuständigen sozialen Dienst oder Ihren Betriebsrat zu wenden, um sich über die Bedingungen für die Zuerkennung einer Urlaubsbeihilfe zu informieren.

13/ REKLAMATIONEN

Eventuelle Reklamationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf einem unserer Campingplätze sind schriftlich, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung, binnen einer Frist von 20 Tagen nach dem Aufenthalt an folgende Adresse zu richten:
CAMPEOLE - Service clientèle 111 rue de Reuilly 75012 PARIS - Frankreich

14/ STORNOVERSICHERUNG UND ERSATZ BEI REISEABBRUCH

(Soforthilfeversicherung und Reisegepäckversicherung je nach Angebot inkludiert)

Campéole bietet Ihnen eine zweifache Versicherung bei SART ASSURANCES an.

VERTRAGLEISTUNGEN:
Kostenrückerstattung:
Für Mietunterkünfte
a) Stornierung mehr als 30 Tage vor Antritt des gebuchten Aufenthalts: 25% des Mietpreises;
b) Stornierung 30 Tage oder weniger vor Antritt des gebuchten Aufenthalts: 100% des Mietpreises;
c) Reiserücktritt: Betrag, den der Versicherte dem Reiseanbieter vertragsgemäß zu leisten hätte (innerhalb der oben genannten Grenzen).

1 - DIE STORNOVERSICHERUNG deckt die oben genannten Kosten ab, und zwar in folgenden Fällen:
1 - Schwerer Unfall, schwere Erkrankung oder Ableben des Versicherten, seines Ehegatten oder Lebenspartners, eines direkten Nachkommen, eines Schwiegerkindes, eines Geschwisterteils oder eines Schwagers/einer Schwägerin. Für die Schwere des Unfalls bzw. der Erkrankung ist ein amtsärztlicher Nachweis zu erbringen.
2 - Materielle Schäden infolge eines Unfalls, Brandes, einer Explosion oder einer Naturkatastrophe, die beträchtliche Schäden an beweglichen Gütern, an betrieblichen Einrichtungen oder am Hauptwohnsitz des Versicherten verursacht und seine dringende Anwesenheit zwingend erforderlich macht, um notwendige Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
3 - Wirtschaftlich bedingter Arbeitsplatzverlust des Versicherten oder des mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartners, unter der Voraussetzung, dass von dem Ereignis zum Zeitpunkt des Versicherungsabschluss noch keine Kenntnis bestand.
4 - Änderung oder Aufhebung der vom Arbeitgeber ursprünglich zugesagten Urlaubsperiode. Diese Garantieleistung gilt für Lohnempfänger mit einem Dienstverhältnis von mehr als 1 Jahr in dem Unternehmen, in dem sie zum Zeitpunkt des Abschlusses beschäftigt sind. Davon ausgenommen sind freie Berufe, gesetzliche Vertreter von Unternehmen, sowie vorübergehend Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche..
5 - Unvorhersehbare Komplikationen der Schwangerschaft, Fehlgeburten, Niederkunft, medizinischer Schwangerschaftsabbruch und die daraus resultierenden Folgen ab dem 7. Schwangerschaftsmonat.
6 - Im Zuge der Anfahrt zu der gebuchten Urlaubsunterkunft:
- Verkehrsunfall mit Beteiligung des Versicherten
- Diebstahl des Fahrzeugs des Versicherten
Binnen 30 Tagen vor Beginn des gebuchten Aufenthalts:
a. Verkehrsunfall oder versuchter Diebstahl, mit daraus resultierender Fahruntauglichkeit des Fahrzeugs des Versicherten und sofern die Instandsetzung durch die Reparaturwerkstätte bis zur Abreise nicht abgeschlossen werden kann.
b. Diebstahl des Fahrzeugs des Versicherten.
In folgenden Fällen:
- Verkehrsunfall oder versuchter Diebstahl, mit daraus resultierender Fahruntauglichkeit des Fahrzeugs und sofern eine Instandsetzung durch die Reparaturwerkstätte bis zur Abreise nicht abgeschlossen werden kann;
- Diebstahl des Fahrzeugs des Versicherten.
Der Versicherte hat die Wahl zwischen folgenden Entschädigungsoptionen:
- 100% des Mietpreises (Halbpension oder Vollpension); oder
- Anmietung eines Ersatzfahrzeuges, um sich zum Urlaubsort zu begeben:
Die Entschädigung ist in diesem Fall auf 80 % des Mietpreises der Unterkunft beschränkt.
Der Garantieanspruch wird zum Zeitpunkt der Buchung wirksam und erlischt mit der Abreise vom Campingplatz bzw. aus dem Feriendorf am Ende des Aufenthalts.

2 - REISEABBRUCH
Durch diese Versicherung erhält der Versicherte Anspruch auf Rückerstattung der verrechneten und vom Reiseveranstalter oder vom Leistungserbringer nicht erstatteten Reisetage.
Im Falle eines medizinisch bedingten Rücktransports oder eines länger als 5 Tage dauernden Krankenhausaufenthalts während des gebuchten Aufenthalts (abgedeckt durch die Kfz- Versicherung) steht dem Versicherten ein Ersatzaufenthalt zu, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
- Aufenthalt der selben Angebotskategorie, mit selber Dauer und am selben Standort, binnen 13 Monaten nach Eintritt des Garantiefalls.
Der Garantieanspruch wird am Folgetag des Eintritts des Garantiefalls wirksam.

ACHTUNG: Um diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, ist der Versicherer bei Eintreten des Unglücksfalls bzw. binnen spätestens 48 Stunden zu verständigen. Im Falle der vorzeitigen Abreise ist der Verantwortliche des Campingplatzes oder des Feriendorfes zu verständigen. Diese Leistungszusammenfassung ist unverbindlich. Die vollständigen Leistungsbestimmungen im Hinblick auf den Deckungsumfang, die Modalitäten und Einschränkungen der Garantieleistungen können beim Versicherer angefordert werden.

3 - Höhe der Versicherungsprämien:

    STORNO- UND REISEABBRUCHVERSICHERUNG (Mietung eines leeres Stellplatzes)
  • Bei Buchung einer Stellfläche: 8,50 Euro pro Buchungszeitraum von 1-30 Tagen.
    STORNO- UND REISEABBRUCHVERSICHERUNG:
  • Pro Unterkunft: 2,50 € /Übernachtung bis zu 6 Übernachtungen 14 € für 7 Übernachtungen, ab der 8. Übernachtung 2 € je weitere Übernachtung.
Diese Versicherung wird abgeschlossen bei:
SART ASSURANCES
61 rue du Port
33260 LA TESTE (Frankreich)
Telefon: 00.33.5.56.54.32.17 Fax: 00.33.5.56.54.60.70
E-mail : annulresa@sart-assurance.com
Der Versicherte verpflichtet sich ferner, alle von SART ASSURANCES angeforderten und für den Versicherungsfall relevanten Unterlagen beizubringen. Der Versicherte hat sich den kontrollärztlichen Visiten und Untersuchungen von SART ASSURANCE bei sonstigem Erlöschen des Leistungsanspruchs zu unterziehen. Im Diebstahls- oder Schadensfall ist zur Eröffnung des Schadensfalls das Aufnahmeprotokoll der erstatteten Anzeige beizubringen.

ACHTUNG :
Die hierin enthaltenen Informationen sind unverbindlich. Die allgemeinen Anwendungsbestimmungen für diese Versicherungen (Modalitäten und Anwendung der Garantiebestimmungen) werden dem Versicherten zusammen mit den Aufenthaltsunterlagen ausgehändigt und können vorab bei unseren Verkaufsstellen angefordert werden.